Laut ECO bleiben Immobilien, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Mais Habitação im Oktober 2023 erworben wurden, drei Jahre lang von der IMT befreit, so die Steuer- und Zollbehörde (AT).

In Anbetracht der am 7. Oktober 2023 in Kraft getretenen Vorschriften verliert diese Art des Erwerbs "die Befreiung, sobald die zum Wiederverkauf bestimmten Gebäude für einen anderen Bestimmungsort überprüft werden oder wenn die Immobilie nicht innerhalb eines Jahres weiterverkauft wurde".

Diese Änderung veranlasste einen Steuerzahler zu der Frage, ob er die IMT für eine am 14. Oktober 2022 erworbene Immobilie zahlen muss, oder ob er unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Gesetzes bis Oktober 2025 von der IMT befreit werden kann.

In Bezug auf AT stellt das neue Gesetz "eine wesentliche Änderung eines der essenziellen Faktoren der Regelung für den Erwerb von Gebäuden zum Zwecke des Wiederverkaufs dar, indem es die Frist stark einschränkt".

"In Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben" und unter Berücksichtigung des Charakters der eingeführten Änderungen "wird der Schluss gezogen, dass der neue Wortlaut" des IMT-Gesetzes "in dem Teil, der eine kürzere Frist für den Wiederverkauf vorsieht, als prospektive Anwendung zu betrachten ist, da er nur für Immobilienkäufe zum Wiederverkauf registriert werden kann, die nach dem Inkrafttreten der Regelung am 7. Oktober 2023 getätigt wurden", fügt der Steuerzahler hinzu.

In Bezug auf AT und in Ermangelung anderer Gründe, die das Auslaufen der Steuerbefreiung diktieren könnten, wird die vom Steuerzahler dargestellte Situation in Übereinstimmung mit der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Regelung "geregelt", so dass "die Frist für den Wiederverkauf der erworbenen Immobilie drei Jahre beträgt, gerechnet ab dem Datum des Erwerbs".