Das Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Wohnungskrise wurde von der Regierung am 13. Februar veröffentlicht. Einer der Vorschläge zur Steuerbefreiung betrifft Kapitalerträge aus dem Verkauf von Immobilien an den Staat für den Wohnungsbau. Einem Bericht von Público zufolge ist nun bekannt, dass die Maßnahme für alle Arten von Eigentümern ohne Ausnahmen gelten wird. Demnach können auch Einrichtungen wie Investmentfonds oder Unternehmen mit Sitz im Ausland Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen, wenn sie Immobilien an den Staat verkaufen.

Die Vorschläge der Regierung befinden sich derzeit noch in der öffentlichen Konsultation und können noch Änderungen erfahren, deren Wortlaut noch nicht bekannt ist. Was die Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen betrifft, so möchte die Regierung im Hinblick auf die Erhöhung des öffentlichen Wohnungsbestands keine Ausnahmen für die Art von Einrichtungen festlegen, die diese Steuerbefreiung in Anspruch nehmen können. Dazu gehören also auch Investmentfonds oder Unternehmen mit Sitz in Steuerparadiesen. Dadurch, dass keine Art von Eigentümer von der Steuerbefreiung ausgeschlossen wird, sollen die Wirksamkeit und der Anwendungsbereich der Maßnahme gewährleistet werden.

Die Regierung hofft, dass die Einführung dieser Steuerbefreiung - die letztlich zu höheren Verkaufsgewinnen führen wird - ausreicht, um die Eigentümer davon zu überzeugen, zu Preisen zu verkaufen, die unter den praktizierten liegen. Die Tatsache, dass keine Ausnahmen definiert sind, wird jedoch dazu führen, dass Unternehmen, die von der letzten Finanzkrise profitierten (indem sie Immobilien zu sehr niedrigen Preisen kauften und sie zu viel höheren Preisen als üblich vermieteten), nun noch mehr profitieren können, wenn sie sich entscheiden, die Immobilien an den Staat zu verkaufen.