Die Verfahren wurden aufgrund von Beschwerden und Anzeigen eingeleitet, die sowohl von Verbrauchern im Beschwerdebuch als auch von anderen Wirtschaftsakteuren eingereicht wurden.

Im Bereich der Supermärkte wurden 35 Ordnungswidrigkeiten wegen irreführender Werbung, insbesondere wegen nicht zum beworbenen Preis durchgeführter Werbeaktionen, eingeleitet.

Die Generaldirektion Verbraucherschutz hat außerdem zwei vorsorgliche Maßnahmen ergriffen, die die sofortige Aussetzung von zwei Werbekampagnen zur Folge hatten.